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    Microsoft Office 2013 Professional, OEM PKC

    Enthaltene Programme Word 2013 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2013 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2013 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2013 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2013 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Publisher 2013 - Erstellen Sie Publikationen und Marketingmaterialien in professioneller Qualität. Access 2013 - Verfolgen Sie wichtige Informationen und erstellen Sie Berichte mit einfach verwendbaren Datenbanktools. Das neue Office wurde von Grund neu konzipiert. Die Oberfläche präsentiert sich klarer, übersichtlicher und angenehm für das Auge. Wer mit den älteren Versionen gearbeitet hat, wird es zu Beginn etwas ungewöhnlich finden, sich aber sehr schnell zurechtfinden. Der neue Look ist für verschiedenste Hardwareprodukte optimiert worden, von kompakten, touchfähigen Tablets und Ultrabooks bis hin zu leistungsstarken All-in-One-Systemen mit großen HD-Bildschirmen. Alle Office-Anwendungen zeichnen sich durch ein minimalistisches Design und intuitive Touch- und Schreibwerkzeuge aus. In Kombination mit einem kostenlosen Microsoft-Konto bietet Office 2013 zahlreiche Vorteile einer mit der Cloud verbundenen Anwendung, beispielsweise um Dokumente online zu speichern und auszutauschen. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

    Preis: 189.00 € | Versand*: 0.00 €
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    Microsoft Office Small Business 2007 SB, MLK, V2, PKC, Deutsch

    Mit Office Small Business 2007 erhalten Sie eine umfassende Sammlung von Produktivitäts- und Kontaktverwaltungstools, um Routineaufgaben schnell zu erledigen, Kunden- und Kontaktinformationen effizient an einem Ort zu verwalten und intern Marketingunterlagen und -kampagnen in Profiqualität zu erstellen. Mithilfe von Office Small Business 2007 können Sie Zeit sparen und bleiben organisiert, sodass Sie Ihren Kunden einen besseren Service bieten können. Nachstehend sind die zehn besten Methoden aufgeführt, mit denen Office Small Business 2007 Sie unterstützen kann. Microsoft Office 2007 Small Business MLK ( Media Less Kit): Diese Version kann nur dann eingesetzt werden, wenn Sie einen Office Ready PC mit vorinstallierten Office 2007 (60 Tage Version) erworben haben. Nicht funktionsfähig mit der downloadbaren Testversion, OEM und Retail Box (FPP). Bitte beachten Sie, das der optionale Backup-Datenträger (Download und physikalisches Medium) bei Microsoft (hier) ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr zur Verfügung steht. MLK-Lizenzierung: Bitte beachten Sie, das der Download (ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr verfügbar) oder die Bestellung des physikalischen Datenträgers nur für Kunden bestimmt sind, welche einen sogenannten "Office Ready" PC mit einer vorinstallierten Office 2007 Testversion gekauft haben. Diese Vorinstallation bildet die lizenzrechtliche Grundlage für den MLK. Ein MLK ohne Vorinstallation ist einzeln keine gültige Lizenz! Enthaltene Programme Word 2007 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2007 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2007 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. Outlook 2007 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Publisher 2007 - Erstellen Sie Publikationen und Marketingmaterialien in professioneller Qualität. Betriebssystem: 32/64-bit Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP Service Pack (SP) 2 der höher bzw. Microsoft Windows Server 2003 (oder höher) erforderlich Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0.00 €
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    Microsoft Office 2010 Home and Business, OEM inkl. DVD

    Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2010 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

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  • Microsoft Office Professional 2010 Retail-Box
    Microsoft Office Professional 2010 Retail-Box

    Microsoft Office Professional 2010 Retail-Box Microsoft Office 2010 Professional DVD Retail Box Vollversion Deutsch inkl. Zweitnutzungsrecht für ein tragbares Gerät des selben Nutzers. Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2010 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Publisher 2010 - Erstellen Sie Publikationen und Marketingmaterialien in professioneller Qualität. Access 2010 - Verfolgen Sie wichtige Informationen und erstellen Sie Berichte mit einfach verwendbaren Datenbanktools. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

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  • Microsoft Windows Server 2008 Standard R2 inkl. 5 CAL -used-
    Microsoft Windows Server 2008 Standard R2 inkl. 5 CAL -used-

    Microsoft Windows Server 2008 Standard R2 inkl. 5 CAL Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

    Preis: 619.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Microsoft Office Home and Student 2016 ESD, Download, Win, Deutsch
    Microsoft Office Home and Student 2016 ESD, Download, Win, Deutsch

    Mit Microsoft Office 2016 hat Microsoft die Office-Suite zeitgemäßer gestaltet und die traditionellen Anwendungen Word, Excel, Powerpoint und OneNote für eine flexiblere und bequemere Arbeit an moderne Arbeitsbedingungen anpasst. Die Vernetzung der Nutzer mittels Cloud und Cross-Plattform-Kompatibilität steht beim neuen Office 2016 im Mittelpunkt. Benutzer können die Office-Programme über verschiedene Plattformen hinweg verwenden und Dokumente in Echtzeit gleichzeitig und optimal bearbeiten. Eine eigene Office-2016-Version für Tablets und Smartphones, die mit Touch-Eingabe auf die Bedienungsweise der einzelnen Geräte hin optimiert ist bietet zusätzlich die Möglichkeit auch unterwegs zu arbeiten. An der Bedienung der Windows-Version von Office 2016 wird sich hingegen nichts ändern: Haupteingabegeräte bleiben weiterhin Tastatur und die Maus. Neu in Office von Microsoft 2016: Seit den vergangenen Jahren bewegt sich Microsoft mit Diensten wie Office Online oder Office 365 immer stärker in Richtung Cloud Computing. MS Office 2016 baut auf diesem web-basierten Ansatz auf und bietet unter anderem die folgenden Features: Einfacherer Zugang zu Dokumenten: Benutzer können Dateien jederzeit in der Cloud öffnen, bearbeiten, speichern und von verschiedenen Geräten darauf zugreifen. Echtzeit-Vernetzung: Benutzer der Desktop-Anwendungen können gleichzeitig Dokumente (z.B. in Word) bearbeiten und in Echtzeit nachvollziehen, woran die Kollegen arbeiten. Lernfähige Anwendungen: Die einzelnen Programme der Office-Suite lernen mit und analysieren anhand von regelmäßig wiederkehrenden Mustern die Arbeitsweise des Benutzers. Tell Me: Der Such-Assistent vereinfacht die Suche nach bestimmten Funktionen. Benutzer müssen die Befehle nicht mehr in der Taskleiste suchen, sondern können die gewünschte Funktion einfach in eine Suchbox eingeben. Clutter: Das Feature anaylsiert den Email-Verkehr in Outlook und säubert den Posteingang, indem Nachrichten mit niedriger Prioriät in einem neuen "Clutter-Ordner" abgelegt werden. Insights: Ein weiteres Such-Feature, das mit der Microsoft Suchmaschine Bing verknüpft. Mit Insights können Benutzer Kontext-Informationen (z.B. Bilder, Wikipedia-Einträge) zu einzelnen Begriffen anzeigen ohne die Office-Anwendung zu verlassen. Neuer Bildschirmhintergrund: Das "Black Theme" bietet einen dunkleren Bildschirmhintergrund und soll vor allem bei längeren Arbeiten die Augen schonen. Word : Dokumente freigeben und in Echtzeit mit anderen zusammenarbeiten. Mit der Funktion „Intelligente Suche" suchen Sie Informationen im Web, ohne Word verlassen zu müssen. Excel : Sechs neue Diagrammtypen erleichtern die Visualisierung komplexer Daten. Die Funktion „Empfohlene Diagramme" erleichtert es, Daten komfortabler zu präsentieren. Die Prognosefunktion gestattet einen Blick auf zukünftige Entwicklungen. PowerPoint : Zahlreiche Neuerungen erleichtern das Ausrichten von Objekten und die Farbwahl. Die verbesserte Konfliktlösung vereinfacht das Beheben von Problemen, die bei der gemeinsamen Bearbeitung auftreten können. OneNote : Erweitern Sie Ihre Notizen um Webseiten und Links, fügen Sie Bilder und Videos ein, integrieren Sie Tabellen, verknüpfen Sie Dateien und greifen Sie von allen Geräten, auf denen OneNote installiert ist, auf Ihre Notizen zu. Auf Geräten mit Touch-Steuerung können Sie mit Ihren Fingerspitzen oder einem Stift malen, radieren und schreiben. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzun...

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Microsoft Office 2010 Home and Business, Download
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    Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2010 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. System-Architektur: 32/64-bit Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP3, Windows Vista SP1, Windows 7, Windows 8 Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

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  • Microsoft Exchange Server 2016 Standard
    Microsoft Exchange Server 2016 Standard

    Microsoft Exchange Server 2016 Standard Volumenlizenz - Rechtssichere Übernahme aus Volumenlizenzvertrag inkl. Übertragungsurkunde Hinweis: Dieses Produkt ist von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen, da es individuell nach Bestellung auf Sie registriert wird. Ebenso besteht kein Anspruch auf Widerruf, da das Produkt ausschließlich für die gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

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  • Microsoft Office Basic 2007 V2 OEM mit Datenträger
    Microsoft Office Basic 2007 V2 OEM mit Datenträger

    Media Less Kit: Diese Version kann nur dann eingesetzt werden, wenn Sie einen Office Ready PC mit vorinstallierten Office 2007 (60 Tage Version) erworben haben. Nicht funktionsfähig mit der downloadbaren Testversion, OEM und Retail Box (FPP). Bitte beachten Sie, das der optionale Backup-Datenträger (Download und physikalisches Medium) bei Microsoft ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr zur Verfügung steht. MLK-Lizenzierung: Bitte beachten Sie, dasS der Download (ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr verfügbar ist) oder die Bestellung des physikalischen Datenträgers nur für Kunden bestimmt sind, welche einen sogenannten "Office Ready" PC mit einer vorinstallierten Office 2007 Testversion gekauft haben. Diese Vorinstallation bildet die lizenzrechtliche Grundlage für den MLK. Ein MLK ohne Vorinstallation ist einzeln keine gültige Lizenz! Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP2 oder höher, kein Windows 8 Betriebssystem: 32/64-bit Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

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  • Microsoft Office 2007 Professional, MLK
    Microsoft Office 2007 Professional, MLK

    Microsoft Office 2007 Professional Edition + Deutsche Vollversion - Lizenz MLK (MediaLessKit ohne CD) Microsoft Office 2007 Professional enthält folgende Anwendungen: Microsoft Word 2007 Microsoft Excel 2007 Microsoft Outlook 2007 mit Business Contact Manager Microsoft PowerPoint 2007 Microsoft Publisher 2007 Microsoft Access 2007 Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach dem Urheberrecht (UrhG) erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

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  • Windows 7 Home Premium inkl. DVD - 64-bit
    Windows 7 Home Premium inkl. DVD - 64-bit

    Windows 7 Home Premium bietet umfangreiche Unterhaltungsmöglichkeiten auf Ihrem Computer und ermöglicht das problemlose Erstellen von Heimnetzwerken mit weiteren Rechnern mit Windows 7sowie das Freigeben all Ihrer Lieblingsfotos, -videos und –songs unter den Rechnern. Sie können Fernsehsendungen ansehen, anhalten und wiederholen oder aufzeichnen, um diese zu einem beliebigen Zeitpunkt an einem beliebigen Ort anzusehen. Betriebssystem : 64 bit enthält SP1 Systemvoraussetzungen: Prozessor min. 1 GHz, Arbeitsspeicher min. 2 GB, Festplattenspeicher min. 20 GB, DirectX 9.0-kompatible Grafikkarte Inklusive 1 Jahr Microsoft Garantie Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

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  • Microsoft Visio Standard 2013, ESD, Download, Deutsch, Vollversion
    Microsoft Visio Standard 2013, ESD, Download, Deutsch, Vollversion

    Visio Standard 2013 liefert zahlreiche professionelle und intuitiv anzuwendende Diagrammvorlagen, zum Beispiel Flussdiagramme, Organisations- oder Blockdiagramme und Kalender. Eine breite Palette vorgefertigter Shapes und Vorlagen sowie die automatische Ausrichtung von Shapes und Abständen sparen viel Zeit. Eine intuitive Navigation und die konsistente Benutzeroberfläche erleichtern typische Aufgaben enorm. Visio-Diagramme lassen sich einfach in Office-Dokumente einbetten und garantieren überzeugende Darstellungen auf allen Ebenen. Highlights Entwerfen Sie Diagramme ohne großen Aufwand - Dank neuer Funktionen wie den überarbeiteten Formen und Schablonen, verbesserten Designs und Effekten können Sie professionelle Diagramme zukünftig mit nur wenigen Klicks erstellen - einfach und intuitiv. Übersichtlichkeit der Funktionen dank Menüband - So läuft jeder Schritt bei der Diagrammgestaltung intuitiv ab. Mit dem erweiterten Shapes-Fenster greifen Sie leicht auf Shapes und Schablonen zu. Die neue Statusanzeige sorgt dafür, dass Sie sich effizienter in und zwischen Ihren Diagrammen bewegen. Schneller arbeiten mit Quick-Shapes - Erweiterte dynamische Gitter sowie automatische Layout- und Größeneinstellungen unterstützen Sie dabei, Shapes einfach und akkurat hinzuzufügen und zu koordinieren. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

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